In der MPU, ein Programm zum Nachweis der Alkoholabstinenz, des
Alkoholverzichts und/oder der Drogenfreiheit. Screening-Programme werden
vertraglich vereinbart. Die Verträge enthalten Angaben über den Zeitraum, in
dem die Screenings durchgeführt werden sollen (z.B. sechs oder zwölf
Monate), über die Anzahl der durchzuführenden Screenings, sowie die
Modalitäten der Einbestellung zur Probenabgabe (Aufforderung i.d.R. in den
24 Stunden vor dem vorgesehenen Abgabetermin). Durchgeführte
Screening-Programme müssen in der MPU forensischen Anforderungen genügen,
wenn sie bei der Untersuchung anerkannt werden sollen.